Kontaktadresse

Feba Fassadenbauteile AG
Kreuzstrasse 44
6056 Kägiswil
Schweiz

Telefon: 041 662 89 20
feba@feba.ch

Gestaltung und Programmierung

Digital Friends AG
Steinenstrasse 3
CH – 6004 Luzern
www.digitalfriends.ch

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Feba Fassadenbauteile AG
Nummer: CHE-108.245.936
Handelsregisteramt: Obwalden

Mehrwertsteuernummer

CHE-108.245.936 MWST

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Feba Fassadenbauteile AG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Gewinnspiel Teilnahmebedingungen für die Facebook Seite von Feba Fassadenbauteile AG

1.1 Allgemein
Das Gewinnspiel wird von Feba Fassadenbauteile AG (in der Folge «Veranstalter» genannt) über die Pinnwand der offiziellen Facebook Fanseite veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.

1.2 Über das Gewinnspiel
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die «Gefällt mir»-Funktion der Facebook Fanseite oder über die Pinnwand (Wettbewerbs-Post) der Facebook Fanseite, mittels Nutzung der Facebook-Funktionen «Gefällt mir» und/oder der «Kommentar-Funktion» oder mittels «Foto-Post-Funktion». Die Weiterverbreitung der Inhalte wie z.B. Teilen der Inhalte über die eigene Chronik mittels Facebook-Funktionen ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Gewinnspiel und erhöht die Chancen auf den Gewinn in keiner Weise. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Facebook. Für Inhalte in den Kommentar-Feldern sind die Teilnehmer verantwortlich. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen gemäss den Angaben im Wettbewerbs-Post folgende Schritte ausgeführt werden: Wettbewerbsbeitrag «liken» UND/ODER Wettbewerbsbeitrag mit der im Post genannten Frage «kommentieren» UND/ODER Ein Foto auf der Fanseite posten UND/ODER Für ein gepostetes Foto eine Mindestanzahl Likes erhalten.

1.3 Teilnahme
Das Gewinnspiel beginnt und endet gemäss den Angaben im Post über die Pinnwand der Fanseite des Veranstalters. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben.

1.4 Gewinne
Die Preise für die Verlosungen werden über die Pinnwand kommuniziert und entsprechen der Beschreibung im Post. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Die Preise müssen beim Veranstalter in Zug abgeholt werden oder werden versendet. Der/die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt. Bei gestellten Kreativ- Fragen oder Kreativ-Fotowettbewerben kann eine Jury zur Ermittlung des Gewinners beigezogen werden. Für Inhalte in den Kommentar-Feldern sind die Teilnehmer verantwortlich. Es gelten die unter Punkt 1.6 aufgeführten Bedingungen bezüglich widerrechtlichen Inhalten zu Bildern. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Vorname und Name der Gewinner werden nach Kampagnenende über die Facebook Pinnwand der Fanseite bekannt gegeben.

1.5 Kontaktaufnahme zu den Gewinnern
Die Gewinner werden namentlich in einem Post oder Kommentar unterhalb des Wettbewerbs-Posts erwähnt und darin aufgefordert, sich mittels der Nachrichten-Funktion oder per E-Mail beim Veranstalter zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter per Facebook-Nachricht, wird ein neuer Gewinner evaluiert.

1.6 Ausschluss von der Teilnahme
Angestellte des Veranstalters sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel- Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Für Foto-Wettbewerbe: Bilder mit negativen, unsittlichen, pornographischen, politischen, rassistischen oder religiösen Inhalten sind nicht erlaubt und von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso Beiträge, die erkennbar die Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter wird solche Inhalte umgehend von der Fanseite entfernen und behält sich das Recht vor, bei Verstoss gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

1.7 Keine Verbindung zu Facebook
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Facebook verantwortlich. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Der Veranstalter stellt Facebook von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook zu richten, sondern an den Veranstalter unter feba@feba.ch.

1.8 Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne
Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist die Gemeinde Sarnen. Es gilt das Schweizer Recht. Sarnen, 30.05.2023